Gesetze / Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
KapMuG§ 6 Unterbrechung des Verfahrens
Stand: 20.07.2024
Mit der Bekanntmachung des Musterverfahrensantrags wird das jeweilige Ausgangsverfahren unterbrochen, soweit die Entscheidung des Rechtsstreits voraussichtlich von den geltend gemachten Feststellungszielen abhängt.
Wird zitiert von 81 Entscheidungen zu § 6 KapMuG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 06.07.2021 – XI ZB 27/19Kapitalanlegermusterverfahren: Zulässigkeit der Ersetzung des Vorlagebeschlusses durch einen Beschluss des OberlandesgerichtsZitiert von 13
- BGH, 17.12.2020 – II ZB 31/14Kapitalanleger-Musterverfahren: Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Vorlagebeschlusses; Haftung des Emittenten wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen; Erwerb von Finanzinstrumenten durch Zeichnung von Aktien aus einer KapitalerhöhungZitiert von 35
- OLG Stuttgart, 27.03.2019 – 20 Kap 2/17Zitiert von 3
- OLG Stuttgart, 27.03.2019 – 20 Kap 3/17Zitiert von 4
- OLG Frankfurt am Main, 03.07.2013 – 23 Kap 2/06Zitiert von 4
- LG Dortmund, 29.03.2017 – 3 O 321/16Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BGH, 21.07.2026 – II ZB 21/22Kapitalmarktrecht: Voraussetzungen einer Haftung wegen sittenwidriger Schädigung durch Ad-hoc- und Pressemitteilungen beim Beteiligungsaufbau im KapMuG-Verfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 26.08.2024 – 102 VA 108/24Zitiert von 2
- OLG München, 15.04.2024 – 13 W 439/23 e
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 KapMuG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.